Hinweise zur vertraglichen Gestaltung von Nutzungsverträgen innerhalb einer WEG

Einführung

Bei unserem Lademanagement handelt es sich um ein Kaufmodell. D.h. die Gemeinschaft kauft und betreibt auch das Lademanagement. Die Nutzung und der Betrieb sind mit Rechten und Pflichten versehen, die dann auf Wunsch der Gemeinschaft deligiert werden können.
An dieses Lademanagement können dann auf Einzelwunsch der Eigentümer:innen bzw. nachgelagert Mieter:innen Wallboxen angeschlossen werden. Hierzu sind nachfolgend mögliche Rechtsbeziehungen und notwendige Regelungen aufgeführt.

Wir empfehlen, die notwendigen Regelungen in folgenden Gruppen zu definieren:

  • Beschluss der WEG zur Umsetzung und Kostentragung der Ladeinfrastruktur (Investition, Instandhaltung und Wartung)
  • Nutzungsvertrag zur Regelung der Nutzung von an der Ladeinfrastruktur angeschlossenen Ladepunkten von Eigentümer:innen
  • ggfls. Nutzungsvertrag zwischen Eigentümer:in und Mieter:in zur Durchleitung der Pflichten und Kosten auf Mieter:innen


Hinweis

Die nachfolgende Ausarbeitung beinhaltet die aus unserer technischen Sicht zu regelnden Punkte. Wir empfehlen Ihnen für die Ausgestaltung des Vertrages, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Komponenten der Ladeinfrastruktur und mögliche Kostentragung der Infrastruktur

Unsere Ladeinfrastruktur besteht in der Regel aus folgenden beiden Hauptkomponenten:

  • Lademanagement: Das Lademanagement beginnt an einem Stromzähler (EVU-Zähler), geht dann über ein Lastmanagement zu einer dezentralen Verkabelung (Unterverteiler, Flachbandkabel, Stromschienen etc.) in die Nähe der Stellplätze. Parallel zur Stromverkabelung werden auch Datenkabel verlegt (Ethernet). Das Lademanagement stellt die Option dar, dass sich dann zu jedem gewünschten Zeitpunkt Ladepunkte anschließen lassen. Wir empfehlen, ein Lademanagement immer so zu konzeptionieren, dass für alle Stellplätze ein Anschluss möglich ist.
  • Ladepunkte/ Wallboxen: Die Ladepunkte/ Wallboxen werden an das Lademanagement angeschlossen – und zwar zu dem Zeitpunkt, wann es letztlich benötigt wird. In privaten WEGs obliegt dies in der Regel der Entscheidung der/ des Einzeleigentümers/ Einzeleigentümerin des Stellplatzes.


Die Kostenverteilung des Aufbaus der Ladeinfrastruktur (Kosten Elektriker, Kosten YourCharge), einer etwaigen Rücklagenbildung sowie aber auch ggfls. spätere Kosten wie vorgesehene Ausbaustufen oder Instandhaltungs-, Versicherungs- und Wartungskosten (Elektroprüfung nach DGUV V3) erfolgt in der Regel wie folgt:

  • Lademanagement: WEG als Gemeinschaft oder IGEL (Interessengemeinschaft Elektromobilität) als Teilgemeinschaft
  • Ladepunkte/ Wallboxen: Einzeleigentümer:innen, ggfls. in einem Untervertrag oder direkt über Mieter:innen


Selbstredend können auch andere Kostenverteilungen gewählt werden, z.B. die Übernahme von Wartungskosten der Zentralinfrastruktur alleine durch die aktiven Nutzer:innen. Sollte die Infrasktruktur durch eine IGEL (Teilgemeinschaft) getragen werden, empfehlen wir von Anfang an festzulegen, wie sich weitere Eigentümer:innen in diese einkaufen können.

Wir empfehlen, im Zuge der Eigentümerversammlung Beschlüsse zur Schaffung der Infrastruktur nach den obigen Grundsätzen so zu beschließen, dass die Kostenblöcke entsprechend des Wunsches der Gemeinschaft umgelegt/ übernommen werden.

Verantwortlichkeiten im Betrieb und mögliche Kostentragung des Betriebs

In der Regel wird nach der Erstellung der Ladeinfrastruktur zur Nutzung der Anlage ein Vertrag zwischen Einzeleigentümer:in und Gemeinschaft (WEG oder IGEL) geschlossen. Dieser regelt die Verantwortlichkeiten und Kostentragungen zwischen Gemeinschaft und Einzeleigentümer:in. Dies gilt auch bei vermieten Einheiten: Hier muss dann zusätzlich durch den/ die Vermieter:in ein Vertrag mit der/ dem Mieter:in zur Durchleitung der Kosten vereinbart werden.

Folgende Verantwortlichkeiten bzw. Punkte sind bei der Neuerstellung eines Ladepunktes zu beachten:

  • Es sind nur Ladepunkte/ Wallboxen zugelassen, die an das Gesamtsystem angeschlossen werden können. Bei unseren Anlagen kann sich der/ die Eigentümer:in gerne an uns wenden, wir erläutern die Möglichkeiten. Ein Bestellformular findet sich unter https://yourcharge.eu/wallbox-bestellung/
  • Wird ein neuer Ladepunkt über YourCharge bestellt, kümmern wir uns um die Umsetzung. Sobald die Wallbox montiert werden kann, vereinbaren wir hierzu mit dem Elektriker und der/ dem Eigentümer:in einen Termin zur Montage und Inbetriebnahme.
  • Bei erfolgreicher Inbetriebnahme ist durch den/ die Eigentümer:in der neue Ladepunkt der Gemeinschaft (i.d.R. der Hausverwaltung) zu melden. Gleiches gilt z.B. bei späteren Außer- oder Wiederinbetriebnahmen. Gerne übernehmen wir dies im Zuge der Mithilfe beim Betrieb. Hierzu wird das entsprechende Protokoll inkl. der Wallboxzählerstände an die Hausverwaltung geschickt.
  • Ab der Inbetriebnahme kann die Wallbox genutzt werden.
  • Der Schutz vor einem Stromklau (Fremdladung) erfolgt über RFID-Chips, die im Zuge der Übergabe übergeben werden. Sollten RFID-Chips abhanden kommen, sind wir durch den/ die Eigentümer:in unverzüglich zu informieren.


Folgende Verantwortlichen bzw. Punkte gelten bei der Nutzung der Anlage bzw. der Ladepunkte:

  • Die Anlage muss entsprechend der Spezifikationen, vgl. unsere Leistungsbeschreibung bzw. das Übergabedokument, genutzt werden. Hierzu gehört z.B., dass nur Fahrzeuge (Autos, Motorräder etc.) die den Typ2-Standard (europäischer Standard) nutzen, geladen werden. Kabelverlängerungen und/ oder die Nutzung der Wallbox zum Betrieb anderer elektrischen Verbraucher ist untersagt (Ausnahme: Wallbox mit 230-V-Steckdose). Wir empfehlen, das Dokument der Anlagendokumentation an alle Nutzer:innen zu übergeben bzw. als Anlage zum Nutzungsvertrag zu referenzieren.
  • Der Stromeinkauf erfolgt zentral. Bei unserem System können und müssen Sie sich als Gemeinschaft einen passenden Stromtarif aussuchen. Es bestehen dadurch keine aus unserer Sicht gefährlichen Kopplungen zwischen Lademanagement und Stromeinkauf! Der Vertragsabschluss kann an die Hausverwaltung deligiert werden. Wird kein Stromtarif ausgesucht, ist der Grundversorgertarif vorausgewählt.
    Zudem gilt: Bei Änderungen des Stromtarifs durch den Lieferanten sind diese durch den Besteller (i.d.R. durch die Hausverwaltung) an die Nutzer:innen zu kommunizieren.
  • Der Stromeinkauf erfolgt üblicherweise unterjährig auf Abschlagsbasis. Diese Abschläge müssen seitens der Gemeinschaft gezahlt werden. In der Regel erfolgt dies auch durch die Hausverwaltung. Einmal jährlich stellt der Energieversorger dann eine Schlussrechnung.
  • Damit die unterjährigen Kosten durch die Gemeinschaft gezahlt werden können, müssen auch die einzelnen Nutzer:innen entsprechende Abschläge an die Gemeinschaft zahlen. Bei durchschnittlicher Nutzung ergeben sich in etwa folgende Kosten: 3.000 kWh x 30 ct/kWh + 150 EUR/a Grundkosten (Service, Grundgebühr etc.) = 1.050 EUR/a. Wir empfehlen für die ersten Abschläge einen monatlichen Abschlag mit ein wenig Sicherheit, z.B. in Höhe von 100 EUR festzulegen.
    Hinweis: Bei starken Abweichungen des Stromtarifs und/ oder des erwarteten Verbrauchs können natürlich auch individuell andere Abschläge definiert werden.
  • Der Ausgleich der Kosten erfolgt i.d.R. über die Nebenkostenabrechnung. Hierzu sind die tatsächlich aufgelaufenen Kosten auf die Nutzer:innen aufzuschlüsseln. Die Verbrauchsmessung erfolgt über geeichte Unterzähler in den Wallboxen. Diese Leistung übernehmen wir, wenn wir für die Mithilfe beim Betrieb beauftragt sind. Wir erstellen die Beiblätter für die Nebenkostenabrechnung. Auf Basis der an uns übersandten Rechnungen (erfolgt i.d.R. einmal jährlich durch die HV) schlüsseln wir die Kostenübernahme nach Verbrauch (z.B. Strom) und Zeit (z.B. Grundgebühr, Servicekosten) auf. Es bietet sich an, diese Aufschlüsselung zeitgleich zum Abrechnungstermin des Stromversorgers auszuführen. Im Zuge der Nebenkostenabrechnung werden Unter- bzw. Überzahlungen ausgeglichen. Üblicherweise werden dann auch die Abschläge auf den tatsächlichen Verbrauch angepasst.
  • Zur Kostenverteilung nach Verbrauch sind geeichte Unterzähler in den Wallboxen zu verwenden. Diese müssen dem Eichamt gemeldet sein. Ebenso müssen diese nach Ablauf der Eichgültigkeit ausgetauscht werden. Diese Pflichten obliegen der WEG/ IGEL (bei zentralen geeichten Zählern (sofern überhaupt verbaut) und den Eigentümer:innen (Wallboxzähler). Die Meldung der Zähler erfolgt, wenn wir mit der Mithilfe beim Betrieb beauftragt sind, durch uns. Ebenso erfolgt die rechtzeitige Meldung, dass die Zähler ausgetauscht werden müssen, durch uns. Dies kann dann durch einen Elektrofachbetrieb ausgeführt werden.


Zusammenfassung

Zusammenfassend empfehlen wir folgende Verantwortlichkeiten zu definieren und ggfls. zu deligieren:

VerantwortlichkeitVerantwortlichdeligierbar an
Beschlussfassung und Aufstellen der Nutzungsverträge zwischen Gemeinschaft und Eigentümer:innenWEG/ IGELHV
Nutzungsverträge zwischen Eigentümer:innen und Mieter:innenEigentümer:in
Bestellung Ladeinfrastruktur (Lademanagement und Elektroverkabelung)WEG/ IGELHV
Inbetriebnahme und Abnahme Elektroverkabelung inkl. Zähler und Festlegung Regelungskonzept (Elektrofachbetrieb)WEG/ IGELHV
Inbetriebnahme und Abnahme Lademanagement inkl. Einhaltung Regelungskonzept (YourCharge)WEG/ IGELHV
ggfls. Abschluss und Begleichung eines Stromliefervertrages, Kommunikation der Tarife gegenüber den Nutzer:innenWEG/ IGELHV
ggfls. Abschluss und Begleichung von Supportverträgen (YourCharge für Mithilfe beim Betrieb, Elektrofachbetrieb für Elektroprüfungen etc.)WEG/ IGELHV
Unterzeichnung Nutzungsvertrag zwischen Nutzer:in und GemeinschaftEigentümer:in
Bestellung Einzelladepunkte (YourCharge) und Verkabelung an Grundinstallation (Elektrofachbetrieb) sowie AbnahmeEigentümer:in
Meldung der geeichten Zähler an das EichamtWEG/ IGEL/ Eigentümer:inYourCharge
Erneuerung geeichter Zähler in den Wallboxen nach Ablauf der EichgültigkeitEigentümer:inElektrofachbetrieb
Meldung/ Sperrung verlorener SpeicherchipsEigentümer:inYourCharge
Nutzung der Ladepunkte entsprechend der Nutzungsbestimmungen, Abschlagszahlung an GemeinschaftEigentümer:in
Wartung/ Instandhaltung der GrundinstallationWEG/ IGELElektrofachbetrieb
Wartung/ Instandhaltung der LadepunkteEigentümer:inElektrofachbetrieb
Jährliche Kostenaufschlüsselung aller Einzelladepunkte, Kostenausgleich zwischen tatsächlichen Kosten und AbschlägenWEG/ IGELHV im Zuge der NK-Abrechnung, Zuarbeit (Kostenaufschlüsselung) durch YourCharge
SupportWEG/ IGELYourCharge
Beschlussvorlagen für ggfls. notwendige/ sinnvolle Erweiterungen des GesamtsystemsWEG/ IGELYourCharge

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