FAQ

Während der Nutzung, Abrechnung

  • Von wem erhalte ich die Rechnung?

    Der Strom in WEG-Anlagen wird zentral durch die Gemeinschaft eingekauft - analog den anderen Allgemeinstromzählern. Die dort entstehenden Kosten werden dann im Zuge der Nebenkostenabrechnung auf alle Nutzer:innen umgelegt. Hierbei gilt: Belastet werden nur aktive Nutzer:innen und diese entsprechend der Nutzung. Grundgebühren werden zeitanteilig, die maßgebenden Stromkosten werden verbrauchsabhängig umgelegt. Im Fazit: Die Kostenaufschlüsselung erhalten Sie mit der Nebenkostenabrechnung Ihres Stellplatzes.

  • Was kostet der Strom in unserem System?

    Wir von YourCharge verteilen den Strom, den Sie uns als Gemeinschaft zur Verfügung stellen. Insofern haben wir keinen Einfluss und oftmals auch keine Kenntnis über den Strompreis. Wir empfehlen, den Strompreis bei der Hausverwaltung zu erfragen. Hierdurch ist die Kopplung Stromeinkauf - Lastmanagement aufgehoben und Sie sind als Gemeinschaft nicht an einen Stromlieferanten gebunden. Sie können sich immer den günstigsten Anbieter Ihrer Wahl auf dem Markt aussuchen.

  • Wie kann ich meine Kosten abschätzen?

    Das geht einfach: In unserer App bzw. dem Backend sehen Sie, wie viel Strom über Ihre Wallbox verladen wurde. Grob können Sie diese Menge mit dem Strompreis je kWh multiplizieren und erhalten die Gesamtkosten, z.B. 1.000 kWh x 30 ct/kWh = 300 EUR.

  • Wie werden die Nebenverbraucher berücksichtigt?

    In Ihrer Anlage sind neben den Wallboxen auch das Lastmanagement sowie die Regelungstechnik aktiv und verbrauchen ein wenig Strom. Zusätzlich werden auf dem Kabelweg zu Ihrer Wallbox auch die Kabel leicht erwärmt. Beides führt zu Stromverbrauch. D.h. die Summe der Wallboxverbräuche wird immer leicht niedriger (ca. 4 bis 8 %) liegen, als der Verbrauch am Eingangszähler. Wir verteilen diese Kosten anteilig entsprechend der Verbrauchswerte der Wallboxen.

  • Wie zahle ich die monatliche Servicegebühr?

    Sofern wir uns um die MIthilfe beim Betrieb Ihrer Anlage kümmern dürfen, d.h. Support, Kostenaufschlüsselung etc. übernehmen, ist dies natürlich mit einer monatlichen Gebühr verbunden. Diese Kosten stellen wir der WEG in Rechnung. Über die jährliche Kostenaufschlüsselung wird aber sichergestellt, dass auch diese Kosten nur den Nutzer:innen der Elektromobilität in Rechnung gestellt werden.

  • Müssen wirklich geeichte Zähler in den Wallboxen eingebaut sein?

    Wir liefern unsere Wallboxen standardmäßig mit MID-geeichten Zählern aus. Deren Daten werden zur Verteilung der Gesamtkosten auf die Nutzer:innen verwendet. Nach 8 Jahren müssen diese turnusmäßig zum Erhalt der Eichung ausgetauscht werden. Die Eichpflicht ergibt sich hierbei aus dem Mess- und Eichgesetz - MessEG . Die Gesetzgebung soll den Verbraucher schützen. Jedes Messgerät, welches im geschäftlichen Verkehr verwendet wird, muss MID konform (Neue Eichrichtlinie) sein. Grundsätzlich unterliegen damit sämtliche kostenrelevanten Zähler im WEG-Bereich wie Kaltwasserzähler, Wärmezähler, Warmwasserzähler und Zähler zur Messung des Strom- und Gasverbrauchs heute der Eichpflicht. Diese Pflicht kann auch nicht durch einen ETV-Beschluss aufgehoben, da bei einer Missachtung die Abrechnungsdaten anfechtbar wären.

  • Werden auch dynamische Tarife wie z.B. Tibber unterstützt?

    Über Jahrzehnte waren wir gewohnt, über ein Jahr hinweg zu jeder Zeit den gleichen Strompreis zu zahlen. Gerade das Laden von Elektroautos kann aber in den Peakzeiten zu hoher Netzbeanspruchung führen. Mit den verschiebbaren Lasten - und beim Laden von Elektroautos handelt es sich um eine solche - können diese aber auf die Nebenzeiten verlegt und so die Peakzeiten entlastet werden. Dies erfolgt derzeit indirekt über die Abschaltung, welche durch den Netzbetreiber bei Engpässen zeitweise erfolgen kann und durch einen geringeren Strompreis honoriert wird. Auf dem Markt befinden sich aber mittlerweile auch Tarife, die die Erzeugung bzw. das Stromangebot durch stündlich variierende Preise abbilden. Ziel derartiger Tarife ist, die Nebenzeiten zu forcieren und die Peakzeiten zu entlasten. Derzeit unterstützen wir derartige Tarife noch nicht. Wir sind aber in der Abklärung, ob dies auch im WEG-Umfeld umsetzbar wäre. So wäre zwar der Strompreis auf Anlagenebene stündlich tarifiert, auf Wallboxebene dann aber nicht mehr, da hier ein Einbau von Smartmetern derzeit technisch gar nicht möglich und vermutlich in Zukunft auch nicht wirtschaftlich wäre. Insofern würde zwar ein Laden primär in den Nebenzeiten zu geringeren mittleren Stromkosten führen, der/ die Einzelne kann aber nicht direkt entsprechend der persönlichen Nebenzeitenanteile tarifiert werden. Zudem müssen wir klären, wie wir das Lastmanagement so umbauen, dass die Usability für alle Nutzer:innen einfach bleibt und dennoch bei jedem Ladevorgang dem System gesagt werden kann, ob ein schnelles Laden notwendig ist oder ein Laden in Nebenzeiten ausreichend ist.

Während der Nutzung, Lademanagement

  • Warum lädt mein Auto nur mit 3,6 kW, 7,2 kW oder 11 kW?

    Unsere Wallboxen haben eine maximale Leistung von 22 kW. In der Praxis sind die Ladeleistungen oftmals deutlich niedriger. Dies liegt in den wenigsten Fällen daran, dass das Lastmanagement arbeitet. Insbesondere, wenn Sie in den Nebenzeiten laden, kann es dennoch zu geringeren Ladeleistungen kommen. Dies liegt in der Regel daran, dass die Ladeleistung auch durch Ihr Auto begrenzt wird. Übliche vollelektrische Autos wie Tesla, Volkswagen, Hyundai etc. haben eine maximale Ladeleistung von 11 kW. Plug-In-Hybride haben oftmals nur eine maximale Ladeleistung von 3,6 kW, maximal 7,2 kW. Was Ihr Auto maximal umsetzen können, finden Sie in den Unterlagen Ihres Autos. Bitte achten Sie hierbei auf die Ladeleistung an AC (Wechselstrom), an DC (Gleichstrom) können die Autos oftmals deutlich schneller laden.

  • Warum lädt mein Auto nicht oder langsam, obwohl nur ein oder zwei andere Autos laden?

    Jetzt wird es etwas technischer: Der Grund hierfür liegt in der Schieflast. Unser Wechselstromnetz liefert Strom auf 3 Phasen. Nutzt Ihr Auto (meist Plug-In-Hybride, manche Elektroautos) nur eine oder zwei Phasen, dann ist das natürlich möglich. Im Lademanagement dürfen wir aber nur maximal 20 A Unterschied zwischen den Phasen zulassen. Lädt also Ihr Auto auf einer Phase wie ein anderes, und ist z.B. die dritte Phase komplett ungenutzt, dürfen wir auf der belasteten Phase nur 20 A freigeben. In dem Fall würde jedes Auto nur 10 A erhalten, obwohl eigentlich 16 A im Auto umsetzbar wären. Dies gilt selbst dann, wenn im Gesamtnetz deutlich höhere Ströme möglich wären.

  • Was kann ich machen, wenn ich dringend Strom benötige?

    Normalerweise verteilt unser System den Strom an alle ladenden Autos möglichst gleichmäßig. Mit Ihrer Wallbox erhalten Sie RFID-Chips, die die Ladung freigeben. Blaue Chips priorisieren Sie "normal". Zusätzlich erhalten Sie aber auch einen roten Chip. Wenn Sie die Ladung mit diesem freischalten, werden Sie priorisiert, d.h. Sie werden zuerst bedient. Damit das ganze in einer Gemeinschaft funktioniert und nicht jeder jeden Tag den roten Chip nutzt, greift diese Priorisierung je Chip nur 3 mal im Monat.

Während der Nutzung, Dienstwägen

  • Kann man auch Dienstwägen laden?

    Na klar. Unser Lastmanagement unterscheidet nicht die Nutzungsart.

  • Basiert die Abrechnung auf geeichten Zählern?

    Ja, alle abrechnungstechnisch relevanten Zähler sind MID-geeicht, so zum Beispiel auch alle Zähler in den Wallboxen.

  • Erhalte ich eine gesonderte Rechnung für den Stromverbrauch meiner Rechnung?

    Nein, das geht leider nicht. Unser System baut darauf auf, dass der Strom der WEG an die Nutzer:innen verteilt wird und über die Nebenkostenabrechnung des Stellplatzes weiterverrechnet wird. D.h. die Ladekosten sind mit den anderen Nebenkosten auf der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen. Empfänger ist hierbei aber wie bei allen NK-Abrechnungen der/ die Eigentümer:in.

  • Kann ich die Kosten an den Arbeitgeber weitergeben?

    Ja, natürlich. Wir liefern, sofern wir mit der Mithilfe beim Betrieb Ihrer Anlage beauftragt sind, eine jährliche Kostenaufschlüsselung. Aus dieser geht eindeutig hervor, wie viel Strom über Ihre Wallbox verladen wurde. Dieses Beiblatt der Nebenkostenabrechnung können Sie natürlich an Ihren Arbeitgeber weitergeben, so dass eine Rückvergütung der angefallenen Kosten erfolgen kann. Bitte vereinbaren Sie eine entsprechende Kostenübernahme mit Ihrem AG. Alternativ können Sie natürlich auch wie im EFH mit dem AG eine pauschale Vergütung per kWh vereinbaren und die hierzu notwendigen Verbräuche z.B. monatlich über die App/ Backend dokumentieren. Diese Verbräuche basieren auf geeichten Zählern.

  • Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich zum Laden eine bestimmte Wallbox verwende.

    Das ist generell nicht möglich. Technischer Hintergrund ist, dass die Wallboxen in Mehrfamilienhäusern zwingend sich dem Lastmanagement unterordnen müssen, d.h. sie müssen die gleiche Sprache wie das Lastmanagement sprechen. Dies ist in der Regel nicht gegeben, so dass in keinem Lastmanagement alle von den unterschiedlichen AGs ggfls. geforderten Wallboxen eingebunden werden können.

  • Kann ich mit der vom AG gestellten Tankkarte laden?

    Nein, das geht nicht. Hintergrund ist, dass dies ein Roaming wäre. Hier würde ein Dritter Teilzahlungen auf das WEG-Konto vornehmen müssen. Dies verkompliziert durch die dann notwendigen Anbindungen an Abrechnungsdienstleister immens die Abrechnung, was das System nicht nur für einzelne Wallboxen, sondern für die Gemeinschaft teurer machen würde.

  • Kann ich zwei Autos (Privat- und Dienstwagen) an der gleichen Wallbox laden?

    Jein. Technisch geht das natürlich. Ebenso können Sie in unserem Backend die Funktion freischalten, dass Ladevorgänge inkl. RFID-Code gespeichert werden. Nutzen Sie nun die RFID-Codes für die die einzelnen Autos, können Sie nachvollziehen, wie viel Ladestrom in welches Auto geflossen ist. Diese Aufstellung können Sie auch jederzeit laden und dem AG vorlegen. Die Daten basieren zwar auf geeichten Zählern, werden aber nicht eichrechtskonform abgespeichert. Stichwort ist hier die Manipulationssicherheit. Fazit: Ja, Sie können dem AG genau nachweisen, wie viel Strom anteilig in den Dienstwagen geflossen ist (Glaubhaftmachung), der AG muss den Weg über den Export dieser Daten aber akzeptieren (was die meisten AGs nach unserer Erfahrung auch machen). Eine eichrechtskonforme Speicherung wäre für alle Nutzer:innen teurer, also auch für die Privatnutzer:innen. Im unwahrscheinlichen Fall, dass der AG dies nicht akzeptiert, könnten auch zwei Wallboxen auf einen Stellplatz montiert werden (wir kennen keinen einzigen Fall). Dies ist zwar für den Einzelnen teurer - aber für die restlichen Nutzer:innen günstiger. Mit dieser Lösung würden dann aber die Summenwerte der Ladungen wieder geeicht festgehalten werden.

  • Welche Möglichkeiten der Vergütung seitens des Arbeitgebers gibt es noch?

    Wenn Ihr Arbeitgeber eine Rückvergütung der Ladekosten am privaten Ladepunkt an die Nutzung einer bestimmten Wallbox knüpft, und dies in der Gemeinschaftsanlage nicht realisiert werden kann, gibt es auch noch die Möglichkeit der pauschalen Vergütung. Hierüber sind bis zu 70 EUR steuerfreie Zuwendung möglich. Zu den genauen Regularien empfehlen wir, den jeweiligen Steuerberater zu kontaktieren.

Konzeptionierung

  • Warum rechnet yc mit einem Leistungsbedarf von nur 1 kW je KFZ?

    Dies kommt aus einer einfachen Rechnung: Ein Elektroauto verbraucht im Mittel 3.000 kWh je Jahr (15.000 km/a x 20 kWh/100 km). Wenn wir davon ausgehen, dass alle Autos um 20.00 Uhr einfahren und um 6 Uhr wieder geladen sein wollen und wir dies 300 Nächte im Jahr machen, resultieren hieraus 3.000 Ladestunden respektive 1 kW Bedarf.

  • Was mache ich, wenn ich deutlich mehr als 15.000 km fahre?

    Das ist natürlich kein Problem, da sich in einer Gemeinschaft die Fahrleistungen i.d.R. sehr gut ausgleichen. Am Ladepunkt selbst wird mit einer Leistung von max. 22 kW sichergestellt, dass auch ein deutlich höherer Ladebedarf oder auch ein nächtliches Aufladen großer Akkus (100 kWh+) zielsicher möglich ist.

  • Klappt das mit den 1 kW/ Stellplatz wirklich?

    Ja - und das mit deutlicher Sicherheit. So sehen wir in unseren Anlagen, dass wir nachts auch mit einer Leistung von rund 0,7 kW auskommen würden. Woher kommt dieser nochmals niedrigere Bedarf? Ganz einfach: Natürlich dürfen Sie auch tagsüber laden (also abseits der angesetzten Ladezeit). Des Weiteren werden Sie, je mehr Elektroautos auch im Urlaub, auf Langstrecke etc. eingesetzt werden, Ihren Bedarf auch teilweise außerhalb decken. Beides entlastet das Lademanagement in Ihrer Anlage.

  • Steckt man bei derart geringen Ladeleistungen dann nicht ständig in der Warteschleife?

    Nein, auch das ist i.d.R. nicht der Fall. So sehen wir in unseren Anlagen, dass selbst in der Prime-Time maximal 1/10 der Wallboxen auch wirklich aktiv laden. Am Rest sind entweder schon volle oder noch keine Autos angeschlossen. D.h. alleine schon die im positiven Sinne chaotische Nutzung in einer Gemeinschaft verteilt sehr gut den Ladebedarf. Dies führt dazu, dass es nur sehr selten überhaupt zu Abregelungen kommt. So sind bei typischen 30 Stellplätzen mit 30 kW Anlagenleistung nicht mehr als 3 aktive Wallboxen zu erwarten, welche dann je mit 10 kW laden können - also der üblichen Ladeleistung vollelektrischer Autos.

  • Was macht yc, wenn es dann doch nicht reicht?

    Sollte wider Erwarten und aller Erfahrungen aus anderen Anlagen die Leistung doch nicht reichen, dann ist das normalerweise auch regelbar. So konzeptionieren wir alle unsere Anlagen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten mit Puffer - und das auf einen 100 %-Ausbau. Der tatsächliche Start liegt derzeit eher bei 10 % Elektroautoquote. Mit der Zeit werden dann aber mehr Autos angeschlossen und der Bedarf steigt entsprechend. Jährlich erstellen wir einen Report, der zeigt, ob ggfls. die Leistungsfähigkeit erster Ausbaustufen erreicht ist, oder ob andere Optimierungen wie z.B. die Aufsicherung des Hausanschlusses empfohlen werden sollen. So kann man frühzeitig auf den höheren Bedarf reagieren - ohne am Anfang in ein ggfls. zu großes System zu investieren.

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