Einführung
Die Stadt München fördert derzeit den Bau von Ladesystemen und Großgaragen – und hierbei sowohl die Vorbereitung von Stellplätzen, als auch die tatsächliche Ausstattung dieser Stellplätze mit Wallboxen/ Ladepunkten. Die Beantragung der Fördergelder muss vor der Beauftragung der Leistungen durch die Gemeinschaft, i.d.R. vertreten durch die Hausverwaltung, erfolgen.
Nachfolgend wird ausgeführt, durch was sich das Förderprogramm auszeichnet, wo die Grenzen liegen und was man bei der Beantragung beachten sollte.
Hinweis
Die nachfolgende Ausführung beinhaltet nur die wesentlichen Punkte und stellt keine rechtlich bindende Wertung dar. Wir empfehlen, ggfls. offene rechtliche Punkte mit einem Fachanwalt abzustimmen. Den genauen Umfang der Förderung und die Anforderungen finden Sie hier.
Grundsätze der Förderung
Die grundlegenden Rahmenbedingungen sind wie folgt:
- Die Anlage muss mit Ökostrom versorgt werden.
- Der Standort der Anlage muss sich im Stadtgebiet München auf Privatgrund befinden.
- Es werden je Antragsteller (i.d.R. WEG) maximal 50 Ladepunkte und 50 Vorrüstungen gefördert.
- Je Anlage muss mindestens auch ein Ladepunkt mit beantragt werden. Zusätzlich gilt: Je 10 geförderter Vorrüstungen muss ein Ladepunkt errichtet werden.
- Förderungen für Wallboxen in bestehenden Anlagen können auch nachträglich direkt durch die Einzeleigentümer:innen beantragt werden.
- Keine Beauftragung von Leistungen vorab einer Förderzusage!
- Auch wenn bei der Erstbeantragung Wallboxen und die Ladeinfrastruktur durch die Gemeinschaft beantragt werden, kann im Zuge der Beauftragung diese unabhängig erfolgen. So werden i.d.R. ja die Zentralkomponenten durch die WEG, die Wallboxen aber im Einzelauftrag der Einzeleigentümer:innen beauftragt. Nach Auskunft der Stadt München stellt dies kein Förderhemmnis dar.
Gefördert werden die folgenden, für private Anlagen relevanten, Leistungen mit maximal folgenden Beträgen:
- Elektrische Vorrüstungen für Ladepunkte bis 22 kW: max. 40 % der Nettokosten bzw. 1.000 EUR je Ladepunkt
- Ladestationen bis 22 kW: 500 EUR je Ladepunkt
Wie kann ein Antrag für die Erstellung der Ladeinfrastruktur und erster Wallboxen gestellt werden?
Der Förderantrag kann nur digital über das Portal der Stadt München eingereicht werden. Hierzu ist – sofern noch nicht erfolgt – ein Account anzulegen.
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Schritt 1, Neue Förderung beantragen
Nach der Anmeldung und dem Einloggen ins Förderportal muss die Option "Neue Förderung beantragen" gewählt werden.
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Schritt 2, Antrag - bearbeiten, Einwilligungserklärung
Hier müssen alle Hinweise durchgelesen und bestätigt werden.
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Schritt 3, Geplante Förderung
Im 3. Schritt wählen Sie bitte "Ladeinfrastruktur" aus.
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Schritt 4, Antragstellende Person
Bitte füllen Sie alle Daten zur antragstellenden Person aus.
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Schritt 5, Förderprojekt Ladeinfrastruktur anlegen
In diesem Schritt bitte entweder ein schon ehemals erstelltes Förderprojekt auswählen, oder ein neues erstellen. Als Fördermaßnahme ist bei der "LIS Vorrüstung für Normalladepunkt" auszuwählen, als Anschaffungsart "Neukauf", zudem "nicht öffentlich zugänglich", des weiteren ist die Adresse der Liegenschaft/ Garage einzugeben. Hinweis: Bei späteren Beantragungen von Wallboxen durch Einzeleigentümer:innen ist es wichtig, dass hier immer die Adresse der Garage, nicht der Wohnung, angegeben wird.
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Schritt 6, Förderprojekt Normalladepunkt anlegen
Zusätzlich zur Vorrüstung müssen dann auch noch die Ladepunktanträge angelegt werden. Bei "Ladeinfrastruktur Hersteller" bitte "OpenWB" auswählen, als Modell "series2". Bei Anzahl an Ladepunkten "1" eingeben, bei Ladeleistung "22 kW". Im Standort müssen die Angaben aus Schritt 5 wiederholt werden.
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Schritt 7, Anzahl an Vorrüstungen und Ladepunkten richtig setzen
In einem Schritt 7 müssen Sie nun in der Liste der Förderobjekte die richtige Anzahl an Vorrüstungen und Ladepunkten gewählt werden. Hierbei gilt: Jede Vorrüstung und jeder Ladepunkt müssen ein einzelnes Förderobjekt sein. Die Förderobjekte müssen hierzu in der richtigen Anzahl kopiert werden (Option findet sich im Drop-Down-Menu "Förderprojekt bearbeiten").
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Schritt 8, Prüfung und Antrag einreichen
Wenn alle Förderobjekte angelegt sind, kann nun der Antrag überprüft und dann abgeschickt werden. Sobald der Förderbescheid beschieden ist, erhält man Nachricht.