Ein Lademanagement besteht aus der zentralen Infrastruktur (EVU-Zähler, Strom- und Datenleitung zur TG, Unterverteilung) sowie den Wallboxen inkl. deren Anschluss an die zentrale Infrastruktur. Während die zentrale Infrastruktur in der Regel durch die Gesamt- oder ggfls. durch eine Teilgemeinschaft beauftragt und bezahlt wird, werden die Einzelanschlüsse inklusive Wallboxen dann durch die Eigentümer:innen selbst beauftragt.
Nachfolgend sind die Schritte von der Angebotseinholung bis zur Inbetriebnahme der Gesamtanlage dargestellt.
Eigentümer:innen/ Hausverwaltung: Für die zentrale Ladeinfrastrukur sollten die notwendigen Angebote eingeholt werden. Dies sind üblicherweise die Angebote von uns für die Kernkomponenten des Lademanagements (Controller, zentrale Netzwerktechnik, Regelungszähler), einem Elektrofachbetrieb und ggfls. dem Netzbetreiber (sofern nicht im Angebot des Elektrikers enthalten). Bei Außenanlagen kommt ggfls. noch die Angebotseinholung von Gartenbauarbeiten hinzu. Sollten Sie keinen Hauselektriker haben, helfen wir gerne mit unseren Partnerbetrieben weiter. Ebenso stehen wir Ihnen gerne für einen Kick-Off-Termin zur Verfügung.
Eigentümer:innen/ Hausverwaltung: Einholen aller notwendigen Beschlüsse zur Montage und dem Betrieb der Ladeinfrastruktur.
Eigentümer:innen/ Hausverwaltung: Auftragsvergabe aller notwendigen Leistungen zur Montage des Lademanagements.
YourCharge: Wir liefern unsere Komponenten für das Lademanagement (Controller, Regelungszähler, IT-Komponenten etc.), so dass diese durch den parallel zu beauftragenden Elektrofachbetrieb installiert werden können.
Elektrofachbetrieb: Der Elektrofachbetrieb liefert und montiert die zentralen Einheiten (EVU-Zähler, Einbau Lastmanagement, Strom- und IT-Verkabelung, Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber etc.).
Eigentümer:innen/ Hausverwaltung: Sobald die Komponenten des Lademangements komplett installiert sind, können die Leistungen abgenommen werden. Ab dem Moment ist eine Nutzung der Anlage möglich.
YourCharge: Wir übergeben die Dokumentation der Anlage (Anlagenspezifikationen etc.) sowie die Daten der Wallboxnutzer:innen und den Status der Wallboxen (aktiv/ deaktiv) an die Gemeinschaft/ Hausverwaltung weiter.
Während oder nachdem das Lademanagement installiert wird, empfehlen wir zur Inbetriebnahme des Lademanagements folgende Schritte:
Eigentümer:innen/ Hausverwaltung: Wir empfehlen, einen Nutzungsvertrag zwischen Nutzer:innen der Wallboxen und WEG (Zur Verfügung stellen der zentralen Infrastruktur) zur Regelung der Rechte und Pflichten aufzustellen. Gerne stellen wir Ihnen einen Entwurf zur Verfügung.
Eigentümer:innen/ Hausverwaltung: In unseren Systemen ist der Stromeinkauf nicht an unser Lastmanagement gekoppelt. D.h. Sie können sich als Gemeinschaft den Stromlieferanten Ihrer Wahl auswählen. Bei Neuanlagen (neuer EVU-Zähler für Elektromobilität) wird anfangs der Grundversorgertarif eingestellt. Dieser kann mit sehr kurzen Fristen gekündigt werden. Bei Anlagen mit abschaltbarer Last kann diese zudem tariflich geltend gemacht werden. Bitte fragen Sie Ihren Stromlieferanten nach entsprechenden Tarifen, z.B. Autostrom.
Eigentümer:innen/ Hausverwaltung: Sofern gewünscht, kann zur Mithilfe beim Betrieb (z.B. Kostenaufschlüsselung, Support, Updates etc.) ein Servicevertrag abgeschlossen werden. Diese Position ist als Leistungsbereich 3 in unserem Angebot enthalten. Der Auftrag muss seitens der WEG ausgelöst werden. Die Kosten werden im Zuge der Jahreskostenaufstellung den jeweiligen Nutzer:innen belastet.
Während die Installation des zentralen Lademanagementsystems in der Regel durch die Gemeinschaft erfolgt, liegt die Entscheidung zur finalen Elektrifizierung des eigenen Stellplatzes bei der Einzeleigentümer:in. Sofern an dem privaten Stellplatz der Wunsch nach einer Wallbox besteht, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Eigentümer:innen: Bitte wählen Sie über unseren Shop die für Sie richtig ausgestattete Wallbox. Welche Ausstattungen möglich sind, finden Sie in unserem Shop. Bitte beachten Sie, dass die Wallbox zusätzlich auch im Lastmanagement eingerichtet werden muss. Diese Leistung wird im Shop automatisch hinzugefügt.
Eigentümer:innen: Die Wallbox muss an die zentrale Infrastruktur angeschlossen (Daten- und Strom) und am Stellplatz montiert werden. Diese Leistung übernimmt in der Regel der Elektrofachbetrieb, welcher auch die Grundinstallation vorgenommen hat. Die hierfür relevanten Kosten sind vom Elektrofachbetrieb anzubieten. Wir empfehlen, dieses Angebot durch die HV zentral zur Verfügung zu stellen.
YourCharge: Sobald die Wallbox von unserem Lieferanten geliefert wurde, richten wir sie ein und übergeben sie an den Elektrofachbetrieb. Wenn die Wallbox durch den Elektrofachbetrieb installiert ist, nehmen wir sie in Betrieb und übergeben die Wallbox Ihnen. Ab dem Moment ist sie nutzbar. Sollten Sie die Wallbox anfangs nicht benötigen, können wir diese auch gerne direkt nach der Übergabe deaktivieren.
Wir empfehlen im Zuge eines Betriebs folgende Punkte im Blick zu behalten:
Eigentümer:innen/ Hausverwaltung: Der Abschluss eines Stromvertrags für die gemeinschaftliche Anlage obliegt der Gemeinschaft. Wir empfehlen wiederkehrend, z.B. im Turnus eines Jahres, die aktuellen Stromlieferanten zu vergleichen und ggfls. den Lieferanten zu wechseln. Des Weiteren empfehlen wir, frühzeitig, spätestens bei Strompreisänderungen, alle Nutzer:innen zu informieren, z.B. über das WEG-Informationsmanagement.
Eigentümer:innen/ Hausverwaltung: Privat genutzte Wallboxen unterliegen im Unterschied zu geschäftlich genutzten Anlagen keiner wiederkehrenden Pflicht zur Überprüfung der Wallboxen - außer, diese Anforderung wird z.B. durch Ihre Versicherung gesetzt. Unabhängig einer Pflicht empfehlen allerdings aufgrund der hohen und lang anliegenden Ströme beim Laden von Elektroautos, nicht nur geschäftlich genutzte Ladepunkte, sondern auch privat genutzte Ladepunkte einmal jährlich durch eine Elektrofachkraft überprüfen zu lassen - zusammen mit den zentralen Einheiten. Gerne können Sie dies über unseren Shop beauftragen. Wir empfehlen zur Minimierung der Fahrtkosten eine zentrale Beauftragung.
YourCharge: Sofern wir mit der Mithilfe beim Betrieb beauftragt sind, erstellen wir einmal jährlich bestens zur Schlussrechnung Ihres Stromlieferanten eine Kostenaufschlüsselung Ihrer Anlage. Diese dient als Beilage zur Nebenkostenabrechnung.
YourCharge: Sofern Sie z.B. bei einem Mieter:innenwechsel die Wallbox über einen längeren Zeitraum nicht mehr brauchen, können wir diese stilllegen, um sie, wenn sie wieder gebraucht wird, wieder zu aktivieren. Die Wallbox erzeugt ab der Stilllegung keine laufenden Kosten mehr, weder Strom, noch Servicegebühr auf unserer Seite. Gerne können Sie diese Leistung über unseren Shop bestellt.