Die wesentlichen Punkte
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Bis zu 100 % Förderung der Vorverkabelung möglich.
Je vorgerüstetem Stellplatz beträgt die Fördersumme 1.300 EUR, bei einer Wallbox zzgl. 200 EUR. Bei einer 100-Stellplatz-Anlage sind so 130.000 EUR Förderung und mehr möglich.
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Schnell sein lohnt sich...
...denn wenn der Topf leer ist, ist er leer.
Was benötigen Sie?
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Unterlagen zur Antragsstellung
Kostenvoranschläge und Informationen zur Liegenschaft sowie der WEG-Beschluss (Hinweis: Dieser kann nachgereicht werden.)
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Antragsformular
Siehe Link.
Hinweis: Die Förderbedingungen sind in stetiger Überarbeitung. Aktuelle Informationen zum Stand finden Sie immer auf der offiziellen Homepage. Ebenso können Ihnen zur Förderung selbst die dort benannten Ansprechpartner am Besten weiterhelfen.
FAQ: Folgende erweiterten Hinweise zur Förderung
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Was ist eine Vorverkabelung?
Wichtig: Die Vorverkabelung im Sinne der Förderung wird derart verstanden, als dass ein Abzweig in räumlicher Nähe des Stellplatzes vorhanden sein muss. Eine Stromschiene oder ein Flachbandkabel in der Nähe der Stellplätze genügt nicht. Dies erhöht den Aufwand förderbarer Vorrüstung (inkl. Abzweig) deutlich gegenüber dem üblichen Umfang (Ende Hauptstromleitung).
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Wer kann eine Förderung stellen?
Gemeinschaften/ Einzeleigentümer:innen, die mindestens 6 Stellplätze bzw. 20 % der Stellplätze repräsentieren und vorverkabeln möchten (höherer Wert zählt).
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Können Anlagen, in denen sich schon eine Stromverteilung befindet, noch gefördert werden?
Nach derzeitigem Stand "ja", da im Sinne der Förderung noch keine Vorverkabelung gelegt ist. Wir empfehlen, einen Förderantrag zum Abschluss der Vorverkabelung zu stellen (Abzweig Hauptverkabelung, Sicherung, Kabel bis Stellplatz; Netzwerk). Hierfür benötigen Sie einen Kostenvoranschlag Ihres Elektrikers.
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Können auch Wallboxen mit gefördert werden?
Dies ist derzeit möglich, aber nicht sinnvoll - siehe auch letzter Absatz. Grund ist, dass die von uns eingesetzten Wallboxen zum Start der Förderung von der Liste der förderbaren Wallboxen gestrichen wurden. Hintergrund ist, dass diese Wallboxen der Variante Series custom 2 das von der Bundesregierung geforderte Protokoll zur Kommunikation mit dem Auto nicht umsetzen. Dies stellt im Lademanagement keinen Nachteil dar, d.h. die Autos laden auch im bisherigen Protokoll genauso schnell und zuverlässig wie mit dem neuen Protokoll. Auch neue Autos unterstützen das bisherige Protokoll (abwärtskompatibel). Wir sind derzeit in Klärung mit dem Wallboxhersteller zur Nutzung förderfähiger Wallboxen. Wirtschaftlich wird dennoch eine Förderung vermutlich keinen Sinn machen, da der Aufpreis für geförderte Boxen die 200 EUR Mehrförderung übersteigt.
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Wallboxförderung: Wie wird die Förderung abseits der Gemeinschaft ausbezahlt?
Hier gibt es seitens des Fördergeldgebers derzeit unseres Wissens keine Lösung. D.h. es ist unklar, wie ein Geldfluss der 200 EUR höheren Förderung für das Sondereigentum "Wallbox" abseits der Förderung für das Gemeinschaftseigentum "Vorrüstung" ausgezahlt werden kann. Wir bitten Sie dies mit dem Fördergeldgeber zu klären.
Hinweise zu neu vorzuverkabelnden Objekten
Bisher war der übliche Weg einer Vorverkabelung, dass neben dem neuen Zähler und des Lastmanagement eine dezentrale Stromversorgung in der Garage erstellt wurde. Dies waren oftmals dezentrale Verteilerkästen, Flachbandleitungen oder Stromschienen. Diese Systeme sind immer so ausgelegt, dass im Nachgang dort Wallboxen angeschlossen werden können.
Für jeden Stellplatz ist also eine Abgangsmöglichkeit vorgesehen. Der Abgang selbst, die individuelle Absicherung, das Rundkabel sowie selbstredend die Wallbox werden üblicherweise im Sondereigentum durch die Einzeleigentümer:innen beauftragt – und zwar dann, wenn der tatsächliche Bedarf besteht.
Die Förderrichtlinie sieht dagegen einen Stellplatz erst dann als vorverkabelt vor, wenn ein Abzweigkasten in räumlicher Nähe des Stellplatzes vorliegt. Mit anderen Worten: Sofern die Anlage gefördert werden soll, muss diese Leistung bei jedem Stellplatz ausgeführt werden – auch wenn heute noch gar nicht der Wunsch nach einer Wallbox besteht.
Bei neuen Objekten sind daher die Angebote der Elektriker darauf abzustimmen.
Sollten Sie schon ein Angebot/ KVA haben, dass wie üblich an einer Sammelleitung endet, empfehlen wir, ein weiteres Angebot für den Einbau von Abzweigkästen in der Anzahl der zu berücksichtigen Stellplätze durch den Elektrofachbetrieb erstellen zu lassen.
Sollte der bisherige Förderantrag die Maximalförderung noch nicht erreicht haben, ist derzeit unklar, wie bestens verfahren werden soll. Hier sind wir in der Klärung mit dem Fördergeldgeber. Unklar ist u.a., ob die Kosten für die Mehrleistungen einfach nachgereicht werden können, entweder im Zuge des Förderantrags, oder ggfls. auch erst zur Umsetzung – ohne dass sich das Einreichedatum ändert. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir dies hier veröffentlichen.
Hinweise zu schon ausgestatteten Objekten
In Konsequenz, dass ein Objekt lt. Förderrichtlinie erst als vorverkabelt zählt, wenn ein Rundkabel für die Wallbox selbst am Stellplatz liegt, sind diese Objekte eigentlich noch nicht vorverkablt.
Wir empfehlen Ihnen, zu versuchen, ob die bestehende Vorverkabelung unter Zuhilfenahme der Förderung ergänzt werden kann. Hierzu empfehlen wir folgende Schritte:
- Entscheidung, ob noch alle bisher nicht ausgestatteten oder nur ein Teil der Stellplätze vorverkabelt werden sollen (mindestens 20 % aller Stellplätze bzw. 6 Stück)
- Entscheidung, wer den Antrag stellen darf (Gemeinschaft oder Teilgemeinschaft)
- Einholung Elektrikerangebot „letzte Meile“ in gewünschter Anzahl: z.B. Abgangskasten, Sicherung, Rundleitung bis Stellplatz, Dose; Netzwerkkabel von Switch bis Stellplatz
- Stellen des Förderantrags für die gewünschte Anzahl an Vorverkabelungen
Hinweise zur Wallboxförderung
Aus den beiden in FAQ genannten Gründen (A: nicht wirtschaftlich, da Aufpreis zu förderbarer Wallbox deutlich über Förderbetrag; B: Unklar, wie Förderbetrag für Wallbox von der Gemeinschaft zu Einzeleigentümer:innen fließen soll.), sehen wir es derzeit nicht als sinnvoll, die Förderung mit Wallbox auszustattender Stellplätze zu beantragen.
Sollte dies dennoch gewünscht sein, erstellen wir gerne ein Angebot für die Wallboxen. Hierzu gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Mitteilung der vollständigen Angebotsanschrift (Name, Adresse, eMail), der Liegenschaft des Einbaus, sowie Anzahl an Wallboxen an kontakt@yourcharge.eu (formlos)
- Wir schicken Ihnen ein Angebot für Ihre förderbaren Wallboxen zu.
Wichtig:
Wir setzen Wallboxen der Firma OpenWB aus Fulda ein. Förderbar und integrierbar in unser Lastmanagement ist aus dem Sortiment der Firma OpenWB die Wallbox OpenWB Pro+. Diese Version ist inkl. 7-m-Kabel, Halter und unserer Bildschirmmodifikation mit 2.517 EUR vergleichsweise teuer.
Die hohen Kosten sind dadurch begründet, als dass es sich bei diesem Modell um das Top-Modell handelt und dieses viele Eigenschaften hat, die aus unserer Sicht verzichtbar, z.B. der Bildschirm oder die 22 kW Ladeleistung, oder im Lademanagement sogar unnötig sind, z.B. die Phasenabschaltung. Wir sind derzeit mit OpenWB im Austausch, dass wir eine auf das Lademanagement angepasste OpenWB Pro+ konfigurieren, die analog unserer bisherigen Modelle die im Lademanagement sinnvollen Ausstattungen aufweist und zu geringeren Kosten erhältlich ist. Sobald wir diese Wallbox eingeflottet haben, können Sie diese in unserem Shop sehen.
Bis dahin empfehlen wir, das Angebot für die OpenWB Pro+ als Platzhalter für die Förderung zu sehen. Gerne können Sie dann in der Umsetzung auf Wunsch auf ein anderes, kostengünstigeres Modell wechseln.