Förderung „Laden im Mehrparteienhaus“
Viele Eigentümergemeinschaften haben für die Vorverkabelung ihrer Tiefgarage einen positiven Förderbescheid des Bundes erhalten. Der Bescheid sichert die Mittel. Welche Firma die Anlage umsetzt, entscheidet die Gemeinschaft danach frei. Wir zeigen, welche Fristen jetzt laufen und wie wir Ihre Tiefgarage förderkonform für alle Stellplätze vorbereiten.
Die Fristen
Mit dem Förderbescheid beginnt der Umsetzungszeitraum. Damit die Förderung nicht verfällt, sollte die Gemeinschaft den Weg bis zur Beauftragung früh planen.
Die Mittel sind zugesagt, der Umsetzungszeitraum von 24 Monaten beginnt. Vor dem Bescheid durften noch keine Aufträge vergeben werden – jetzt ist der Weg frei.
Hat die Gemeinschaft den Antrag ohne Beschluss gestellt, kann sie den Beschluss bis zu sechs Monate ab Bescheiddatum nachreichen. Dafür braucht es ein belastbares Konzept und ein Angebot.
Innerhalb von neun Monaten nach Beginn des Umsetzungszeitraums muss der Auftrag vergeben sein.
Die Vorverkabelung muss innerhalb von 24 Monaten ab Bescheid umgesetzt sein. Danach folgt der Verwendungsnachweis, anschließend wird ausgezahlt.
Maßgeblich sind der Förderaufruf und Ihr Bescheid. Die Angaben oben fassen die Bedingungen des Bundes für Wohnungseigentümergemeinschaften zusammen (Stand Oktober 2026).
Umsetzung mit YourCharge
Die Förderung richtet sich vor allem an die Vorverkabelung. Genau das ist unser Kerngeschäft: Lademanagement für Tiefgaragen in Wohnanlagen, vor allem in Oberbayern.
Unsere Lademanagement-Anlage erfüllt die technischen Anforderungen der Förderung. Mindestens 20 % der Stellplätze müssen vorverkabelt werden, mindestens sechs – wir planen in der Regel gleich alle.
Unser dynamisches Lademanagement verteilt die Leistung des Hausanschlusses fair auf alle ladenden Autos. Ein teurer Netzausbau ist deshalb meist nicht nötig.
Konzept, Technik, Inbetriebnahme gemeinsam mit Ihrem Elektrofachbetrieb sowie Betrieb und Abrechnung – über 750 übergebene Wallboxen in Tiefgaragen.
1.300 € je vorverkabeltem Stellplatz – Beispiele:
Gut zu wissen: Gefördert wird die Vorverkabelung – die Basis für jeden Stellplatz. Die Wallbox kann jede Eigentümerin und jeder Eigentümer später nach Bedarf ergänzen.
Checkliste
Bescheiddatum notieren und daraus die Termine für Beschluss (6 Monate) und Beauftragung (9 Monate) ableiten.
Ein Konzept für alle Stellplätze zeigt, was die Basis kostet und was später je Wallbox dazukommt. Fordern Sie es rechtzeitig vor der Eigentümerversammlung an.
Die Beschlussvorlage sollte Umfang, Kosten und Kostenverteilung der Vorverkabelung klar benennen. Wir unterstützen Verwaltung und Beirat mit den Unterlagen.
Nach dem Beschluss vergeben Sie den Auftrag. Wir planen die Umsetzung so, dass sie sicher im Förderzeitraum abgeschlossen ist.
Laut Förderseite des Bundes läuft das Antragsfenster für Wohnungseigentümergemeinschaften bis zum 10.11.2026, solange Mittel verfügbar sind. Für den Antrag brauchen Sie unter anderem einen Kostenvoranschlag – sprechen Sie uns kurzfristig an.
Der Bescheid sichert die Mittel, nicht den Anbieter. Sie können die Umsetzung frei vergeben und Angebote vergleichen.
Wir erstellen ein Konzept für Ihre Tiefgarage – passend zu Ihren Fristen.
Quelle: Laden im Mehrparteienhaus – Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften. Diese Seite ersetzt keine Förderberatung; maßgeblich sind der Förderaufruf und Ihr Bescheid.